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Ansprechpartnerin: Dipl.-Ing. (SU) Vera Kusnezov, 49525 Lengerich, Tel. 05481/ 9039041, Mail: info@erdwaerme-grundstuecke.de
   

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Öffentliche
Wohnbauförderung


- Beantragung der WfA-Mittel

  (öffentliche Mittel)


 

   

Zinslose & zinsgünstige Darlehen des
Landes NRW - Förderung Neubau

 

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet über die
Wohnungsbauförderungsanstalt (Wfa) ebenfalls
zinsgünstige und langfristige Darlehen an. Da es sich
hierbei um öffentliche Mittel handelt, können diese nur
von Personen, die bestimmte Einkommensgrenzen
einhalten, beantragt werden.

Lassen Sie bei jeder Finanzierung grundsätzlich die
Prüfung auf Fördermittel vornehmen. Zu viele
Haushalte erwerben Wohneigentum ohne Fördermittel
prüfen zu lassen und zahlen dann über Jahre und
Jahrzehnte zuviel.

 

Wer wird gefördert?

Alle Haushalte (auch Lebensgemeinschaften), die
bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und

  • mindestens ein Kind haben oder

  • zu denen ein schwerbehinderter Angehöriger
    (Grad der Behinderung mindestens 50) gehört.
    Hierbei kann es sich auch um einen
    Einpersonenhaushalt handeln.

http://www.nrwbank.de/de/wohnraumportal/selbst-
genutztes-Wohneigentum/neubau-ersterwerb/index.html

Wie hoch sind die Darlehen?
 

Je nach Einkommenshöhe des Haushalts und nach Kostenkategorie der Gemeinde (K1 bis K3) dürfen für die Neubauförderung und den Ersterwerb Darlehen bis zu folgender Höhe gewährt werden:

Modell A:

  • Grundpauschale K1  - 60.000 EUR oder

  • Grundpauschale K2  - 65.000 EUR oder

  • Grundpauschale K3  - 75.000 EUR und

  • Kinderbonus 5.000 EUR je Kind

  • Stadtbonus 20.000 EUR (nur bestimmte Orte) oder

  • erhöhter Stadtbonus 25.000 EUR (nur bestimmte Orte)

  • Starterdarlehen 12.000 EUR

Modell B:

  • Grundpauschale K1 35.000 EUR oder

  • Grundpauschale K2 45.000 EUR oder

  • Grundpauschale K3 55.000 EUR und

     

  • Kinderbonus 5.000 EUR je Kind

  • Stadtbonus 20.000 EUR (nur bestimmte Orte) oder

  • erhöhter Stadtbonus 25.000 EUR (nur bestimmte Orte)

 

Beantragung der WfA-Mittel

Vera Kusnezov

- Dipl.-Ing. Juristin (SU) -

 

Telefon 0 54 81 / 903 90 41
Telefax 0 54 81 / 903 90 42
Mobil     0176 / 20 73 35 42

 

E-Mai:

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